Hundeführerschein
Sachkundeprüfung für Hundehalter
Der Hundeführerschein für Ersthundebesitzer
Seit dem 1. Juli 2013 sind alle Ersthundebesitzer in Niedersachsen verpflichtet, die „Sachkundeprüfung für Hundehalter“ (auch Hundeführerschein genannt) abzulegen, ganz unabhängig von der Rasse oder Größe des Hundes. Konkret bedeutet das: Jeder, der nach dem 01.07.2013 einen Hund halten möchte, muss vor Aufnahme der Hundehaltung den theoretischen Teil des Sachkundetestes ablegen. Lediglich wer zwischen dem 01.07.2001 und 01.07.2011 bereits für mindestens 2 Jahre einen Hund auf seinen Namen angemeldet hatte oder als sachkundig gilt, braucht dieses nicht.
Auch Erstlingsführer müssen vor Erwerb eines Jagdhundes die theoretische Prüfung bestanden haben.
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil und muss vor einem autorisierten Prüfer abgelegt werden. Um die theoretische Prüfung zu bestehen, müssen in jeder einzelnen der abgefragten Kategorien (z. B. Gesundheit, Erziehung oder Recht) mindestens 50% der Fragen richtig beantwortet sein. Insgesamt sind mindestens 70% aller Fragen korrekt zu beantworten. Für die Beantwortung der insgesamt 35 Prüfungsfragen im Multiple-Choice-Verfahren haben die Teilnehmer 45 Minuten Zeit.
Nach bestandener theoretischer Prüfung wird dann nach 14 Tagen der praktische Teil absolviert. Dieser findet in einer größeren, belebten Ortschaft statt, wo z. B. Radfahrer, Jogger, Skater, Kinderwagen etc. den Weg des Prüfungsteams kreuzen.
Die Prüfung wird von einer anerkannten Prüferin abgenommen.
Kurzfristige Prüfungstermine für den theoretischen Teil sind bei Bedarf möglich. Eine verbindliche Anmeldung gilt nach Eingang der Prüfungsgebühren.
Termine Hundeführerscheinprüfung, Theorie und Praxis:
Die Termine für die theoretische Prüfung können individuell abgesprochen werden.
Die Termine für die praktische Prüfung bitte anfragen.